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Öhmdstraße 2, 68169 Mannheim
Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr

Gewerbe- und Betriebsauflösung

Büro, Ladenlokal, Lager oder Werkstatt – geräumt am Wochenende oder nachts, damit Ihr Betrieb nicht stillsteht und die Fläche pünktlich zurückgeht.

Wenn eine Fläche zum Stichtag zurückgegeben werden muss

Bei Gewerbeflächen geht es fast immer um Termine und Verträge. Der Mietvertrag verlangt den Rückbau in den Ursprungszustand, der Nachmieter steht schon fest, und jeder Tag Verzug kostet Miete. Wir planen solche Aufträge deshalb wie ein Projekt: Begehung, Leistungsverzeichnis, fester Termin, feste Ansprechpartner.

Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten sind bei uns Normalfall, nicht Ausnahme. Für Ladenlokale in den Quadraten oder in den Einkaufszentren räumen wir regelmäßig abends und am Sonntag, weil tagsüber weder Anlieferung noch Aufzug frei sind.

Ein Punkt, den viele unterschätzen: Betriebliche Abfälle unterliegen anderen Regeln als Hausmüll. Als Gewerbetreibender sind Sie nach der Gewerbeabfallverordnung zur getrennten Sammlung und zur Dokumentation verpflichtet. Wir liefern die Nachweise mit, sodass Sie bei einer Prüfung nichts nachreichen müssen.

Mitarbeiter von Lanz Entrümpelung verladen Mobiliar bei einer Betriebsauflösung
Verladung bei einer Büroauflösung. Auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten.

Was im Festpreis enthalten ist

Diese Leistungen sind Bestandteil jedes Angebots. Was darüber hinausgeht, weisen wir getrennt aus – damit Sie sehen, wofür Sie bezahlen.

  • Büros, Praxen, Kanzleien und Ladenlokale
  • Lager, Hallen, Werkstätten und Produktionsflächen
  • Rückbau von Trennwänden, Theken und Ladenbau
  • Demontage von Regalanlagen und Werkstatteinrichtung
  • Aktenvernichtung nach DIN 66399, Stufe P-4 bis P-5
  • Datenträgervernichtung mit Zertifikat
  • Entsorgung nach Gewerbeabfallverordnung mit Nachweis
  • Arbeiten nachts, am Wochenende und an Feiertagen

Auf einen Blick

  • Vorlauf: 5 bis 10 Werktage, größere Flächen nach Absprache
  • Arbeitszeiten: auch abends, nachts und sonntags
  • Preis: ab 24 Euro je Quadratmeter bei Büroflächen
  • Nachweise: Entsorgungs- und Vernichtungszertifikate inklusive
  • Abrechnung: auf Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel

Preise für Gewerbeobjekte

Gewerbeflächen unterscheiden sich stark. Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte aus abgeschlossenen Aufträgen im Raum Mannheim und Ludwigshafen.

ObjektFlächeFestpreis
Büro oder Praxisbis 100 m²2.400 – 4.000 €
Kanzlei mit Aktenbestandbis 150 m²3.800 – 6.500 €
Ladenlokal mit Ladenbau100 – 250 m²4.000 – 8.500 €
Lager oder Halleab 250 m²ab 8.000 €
Werkstatt mit Maschinennach Aufwandauf Anfrage
Aktenvernichtungje Behälter 240 l45 – 70 €

Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Verwertbare Maschinen, Regalanlagen und Büromöbel rechnen wir gegen – bei gut ausgestatteten Objekten deckt das einen erheblichen Teil der Kosten.

Gewerbeabfallverordnung: was Sie nachweisen müssen

Seit 2017 verlangt die Gewerbeabfallverordnung von gewerblichen Abfallerzeugern, Papier, Glas, Kunststoff, Metall, Holz, Textilien und Bioabfall getrennt zu sammeln. Wer das nicht kann, muss eine Vorbehandlung in einer geeigneten Anlage nachweisen und die Dokumentation drei Jahre aufbewahren.

In der Praxis scheitert das oft daran, dass niemand die Belege sammelt. Wir liefern Ihnen deshalb nach jedem Auftrag eine Zusammenstellung der Abfallarten mit den jeweiligen Abfallschlüsseln und den Übernahmescheinen der Entsorger. Bei einer Betriebsprüfung reicht dieser eine Ordner.

Insolvenz, Umzug oder Standortschließung

Bei Insolvenzverfahren arbeiten wir mit Verwaltern zusammen und richten uns nach deren Freigaben. Nichts wird bewegt, bevor klar ist, was zur Masse gehört. Für die Verwertung erstellen wir eine Aufstellung, die sich in den Bericht übernehmen lässt.

Bei Standortverlagerungen räumen wir häufig nur einen Teil – etwa das alte Lager, während der Umzug des Büros parallel läuft. Sagen Sie uns, was bleiben soll; wir markieren es gemeinsam und arbeiten mit einer Freigabeliste, damit am Ende nichts fehlt, das noch gebraucht wird.

Fragen zu Gewerbe-

Diese Punkte kommen bei fast jedem Erstgespräch auf. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an – wir beraten auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.

Ja. Abends, nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Für Ladenlokale in Einkaufszentren ist das ohnehin die Regel, weil Anlieferzonen und Lastenaufzüge tagsüber belegt sind. Ein Aufschlag entsteht dadurch nur bei Nacht- und Sonntagsarbeit, und wir nennen ihn vorher.

Wir stellen verschließbare Behälter auf, holen sie ab und lassen die Akten bei einem zertifizierten Betrieb nach DIN 66399 vernichten – in der Regel Stufe P-4, für Personal- und Patientendaten P-5. Sie bekommen ein Vernichtungszertifikat mit Datum und Mengenangabe. Bei sensiblen Beständen können Sie den Transport begleiten.

Ja. Trennwände, abgehängte Decken, Bodenbeläge, Theken, Ladenbau und Kabeltrassen bauen wir zurück. Wände verschließen und streichen gehört dazu. Bei Eingriffen in Elektro- und Sanitärinstallationen ziehen wir Fachbetriebe hinzu, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.

Ja, wenn sie verwertbar sind. Gut erhaltene Büromöbel, Regalanlagen, Gastronomietechnik und Werkstattmaschinen bewerten wir und rechnen sie gegen. Bei gut ausgestatteten Objekten reduziert das den Preis erheblich, in Einzelfällen bis auf null.

Wir arbeiten mit einer Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Schäden an Gebäude und Einrichtung abdeckt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Versicherungsbestätigung vor Auftragserteilung – bei gewerblichen Kunden und Verwaltungen ist das üblich und völlig in Ordnung.

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