Leistungsbausteine bei einer Nachlassauflösung
Nicht jede Familie braucht alles. Deshalb stellen wir das Angebot aus einzelnen Bausteinen zusammen, die Sie einzeln beauftragen können.
| Baustein | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Räumung und Entsorgung | je m² Wohnfläche | 35 – 48 € |
| Sichten und Sortieren von Unterlagen | je Stunde | 45 – 60 € |
| Wertermittlung des Hausrats | pauschal | kostenfrei |
| Aktenvernichtung nach DIN 66399 | je Behälter 240 l | 45 – 70 € |
| Besenreine Übergabe an den Vermieter | pauschal | im Preis enthalten |
| Nassreinigung der gesamten Wohnung | je m² | 3 – 5 € |
Erlöse aus verwerteten Gegenständen werden gegengerechnet und in der Rechnung getrennt ausgewiesen.
Bevor Sie beauftragen: drei Dinge klären
Erstens: Prüfen Sie, ob Sie das Erbe annehmen wollen. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB). Wer eine Wohnung räumen lässt, gilt schnell als jemand, der das Erbe angenommen hat – mitsamt möglicher Schulden.
Zweitens: Kündigen Sie den Mietvertrag rechtzeitig. Erben können nach § 564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis mit gesetzlicher Frist kündigen. Das ist meistens günstiger, als drei Monate weiterzuzahlen.
Drittens: Sichern Sie Unterlagen, bevor geräumt wird. Versicherungspolicen, Sparbücher, Testamente und Verträge tauchen erfahrungsgemäß an den unerwartetsten Stellen auf – im Kleiderschrank, im Gefrierfach, hinter Bildern.
Was mit Erinnerungsstücken passiert
Wir haben es oft erlebt, dass Angehörige am Räumungstag noch einmal kommen, weil ihnen ein bestimmter Gegenstand eingefallen ist. Das ist kein Problem, solange wir es wissen. Rufen Sie an, wir halten das Stück zurück.
Fotos, Briefe und Alben werfen wir grundsätzlich nicht weg, ohne gefragt zu haben. Wenn niemand sie haben möchte, entsorgen wir sie getrennt und nicht sichtbar – das ist eine Frage des Anstands, nicht der Vorschrift.
