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Nachlassauflösung nach einem Todesfall

Wir räumen die Wohnung eines Verstorbenen so, wie man es sich für die eigene Familie wünschen würde: langsam genug, um nichts Wichtiges zu übersehen.

Zwischen Trauer und Übergabetermin

Nach einem Todesfall bleibt oft wenig Zeit. Der Mietvertrag läuft in der Regel noch drei Monate, manchmal drängt der Vermieter früher, und gleichzeitig sind Formalitäten, Beerdigung und Erbschein zu regeln. Viele Angehörige stehen dann in einer Wohnung, in der jeder Gegenstand eine Geschichte hat – und sollen entscheiden, was weg kann.

Wir nehmen Ihnen diese Entscheidung nicht ab, aber wir geben Ihnen Zeit dafür. Bei der Besichtigung gehen wir gemeinsam durch die Räume und markieren, was bleibt. Alles, was nach persönlichen Unterlagen aussieht – Briefe, Fotoalben, Ausweise, Versicherungs- und Bankunterlagen, Schmuck –, sammeln wir grundsätzlich getrennt ein, auch ohne besonderen Hinweis.

Bei Erbengemeinschaften kommt eine zweite Aufgabe dazu: Nachvollziehbarkeit. Sie bekommen von uns ein Angebot und eine Rechnung, die sich zwischen Miterben ohne Diskussion aufteilen lassen, dazu auf Wunsch Fotos vom Zustand und eine Liste der verwerteten Gegenstände mit den erzielten Erlösen.

Mitarbeiter von Lanz Entrümpelung tragen sorgfältig Möbel aus einem Hauseingang
Bei Nachlässen arbeiten wir langsamer und sortieren mehr aus als sonst.

Was im Festpreis enthalten ist

Diese Leistungen sind Bestandteil jedes Angebots. Was darüber hinausgeht, weisen wir getrennt aus – damit Sie sehen, wofür Sie bezahlen.

  • Getrenntes Sichern von Papieren, Fotos und Wertsachen
  • Übergabe aller Fundstücke in beschrifteten Kisten
  • Wertermittlung und Anrechnung von Antiquitäten
  • Aufstellung der Erlöse für die Erbengemeinschaft
  • Abstimmung mit Vermieter, Verwaltung oder Makler
  • Aktenvernichtung nach DIN 66399 auf Wunsch
  • Besenreine Übergabe und Schlüsselrückgabe
  • Rechnung, die sich steuerlich geltend machen lässt

Auf einen Blick

  • Vorlauf: Termin meist innerhalb von 3 Werktagen
  • Dauer: Zweizimmerwohnung ein Tag, Haus zwei bis drei
  • Preis: wie bei der Haushaltsauflösung, ab 950 Euro
  • Erbengemeinschaft: Rechnung auf alle Erben oder anteilig
  • Wichtig: Erbschein ist für die Beauftragung nicht nötig

Leistungsbausteine bei einer Nachlassauflösung

Nicht jede Familie braucht alles. Deshalb stellen wir das Angebot aus einzelnen Bausteinen zusammen, die Sie einzeln beauftragen können.

BausteinUmfangPreis
Räumung und Entsorgungje m² Wohnfläche35 – 48 €
Sichten und Sortieren von Unterlagenje Stunde45 – 60 €
Wertermittlung des Hausratspauschalkostenfrei
Aktenvernichtung nach DIN 66399je Behälter 240 l45 – 70 €
Besenreine Übergabe an den Vermieterpauschalim Preis enthalten
Nassreinigung der gesamten Wohnungje m²3 – 5 €

Erlöse aus verwerteten Gegenständen werden gegengerechnet und in der Rechnung getrennt ausgewiesen.

Bevor Sie beauftragen: drei Dinge klären

Erstens: Prüfen Sie, ob Sie das Erbe annehmen wollen. Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis (§ 1944 BGB). Wer eine Wohnung räumen lässt, gilt schnell als jemand, der das Erbe angenommen hat – mitsamt möglicher Schulden.

Zweitens: Kündigen Sie den Mietvertrag rechtzeitig. Erben können nach § 564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis mit gesetzlicher Frist kündigen. Das ist meistens günstiger, als drei Monate weiterzuzahlen.

Drittens: Sichern Sie Unterlagen, bevor geräumt wird. Versicherungspolicen, Sparbücher, Testamente und Verträge tauchen erfahrungsgemäß an den unerwartetsten Stellen auf – im Kleiderschrank, im Gefrierfach, hinter Bildern.

Was mit Erinnerungsstücken passiert

Wir haben es oft erlebt, dass Angehörige am Räumungstag noch einmal kommen, weil ihnen ein bestimmter Gegenstand eingefallen ist. Das ist kein Problem, solange wir es wissen. Rufen Sie an, wir halten das Stück zurück.

Fotos, Briefe und Alben werfen wir grundsätzlich nicht weg, ohne gefragt zu haben. Wenn niemand sie haben möchte, entsorgen wir sie getrennt und nicht sichtbar – das ist eine Frage des Anstands, nicht der Vorschrift.

Fragen zu Nachlassauflösung

Diese Punkte kommen bei fast jedem Erstgespräch auf. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an – wir beraten auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.

Nein. Für die Beauftragung genügt, dass Sie als Angehöriger Zugang zur Wohnung haben und über den Hausrat verfügen dürfen. Ein Erbschein wird erst relevant, wenn Banken oder Behörden beteiligt sind. Bei mehreren Erben empfehlen wir eine kurze schriftliche Zustimmung aller Beteiligten – das erspart späteren Streit.

Das Mietverhältnis geht auf die Erben über und kann nach § 564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Erbfall außerordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden. In der Praxis bleiben so etwa drei bis vier Monate. Wir empfehlen, den Räumungstermin auf die letzten zwei Wochen dieser Frist zu legen – dann bleibt Zeit zum Durchsehen.

Ja. Wir stellen die Rechnung auf Wunsch anteilig auf alle Erben aus. Bei Erbengemeinschaften ist das üblich, weil die Kosten den Nachlass mindern und steuerlich als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden können.

Fahrzeuge lassen wir auf Wunsch abmelden und verwerten. Für Haustiere vermitteln wir an das Tierheim Mannheim, wenn niemand aus der Familie sie übernehmen kann. Pflanzen geben wir weiter, statt sie zu entsorgen – dafür gibt es meistens jemanden im Haus.

Ja, regelmäßig. Für Nachlasspfleger und Nachlassverwalter erstellen wir Angebote mit der Aufgliederung, die das Nachlassgericht sehen will, und dokumentieren die Räumung vollständig. Auch die Wertermittlung des Hausrats können wir schriftlich festhalten.

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