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Öhmdstraße 2, 68169 Mannheim
Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr

Zwangsräumung und Räumung nach Räumungsklage

Wir arbeiten seit Jahren mit Gerichtsvollziehern im Raum Mannheim zusammen – mit Protokoll, Inventarverzeichnis und Einlagerung, so wie es die ZPO verlangt.

Wenn ein Titel vorliegt und der Termin steht

Eine Zwangsräumung ist der letzte Schritt eines langen Verfahrens. Bis der Termin steht, sind meistens Monate vergangen, und der Vermieter hat bereits Mietausfälle. Umso wichtiger ist, dass der Räumungstag selbst reibungslos läuft – denn ein geplatzter Termin kostet erneut Zeit und Geld.

Wir übernehmen die Rolle des Räumungsunternehmens, das der Gerichtsvollzieher beauftragt oder das Sie ihm benennen. Am Termin sind wir pünktlich mit ausreichend Personal und Fahrzeugen vor Ort, führen ein Inventarverzeichnis, fotografieren den Zustand und lagern pfändungsfreie Gegenstände ein, wenn die Räumung vollständig durchgeführt wird.

Bei der sogenannten Berliner Räumung nach § 885a ZPO beschränkt sich der Auftrag auf die Inbesitznahme: Der Vermieter macht sein Vermieterpfandrecht geltend, die Schlösser werden getauscht, das Inventar bleibt zunächst in der Wohnung. Diese Variante ist deutlich günstiger – wir erklären Ihnen, welche in Ihrem Fall passt.

Das Team von Lanz Entrümpelung vor den Firmenfahrzeugen in Mannheim
Bei Gerichtsterminen kommen wir mit genügend Leuten, damit der Termin hält.

Was im Festpreis enthalten ist

Diese Leistungen sind Bestandteil jedes Angebots. Was darüber hinausgeht, weisen wir getrennt aus – damit Sie sehen, wofür Sie bezahlen.

  • Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher am Termin
  • Berliner Räumung nach § 885a ZPO
  • Vollständige Räumung mit Inventarverzeichnis
  • Fotodokumentation von jedem Raum
  • Einlagerung pfändungsfreier Gegenstände
  • Schlossaustausch durch Partnerbetrieb
  • Entsorgung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist
  • Kostenaufstellung für die Vollstreckung

Auf einen Blick

  • Vorlauf: Terminbestätigung innerhalb von 24 Stunden
  • Berliner Räumung: ab 890 Euro inklusive Schlossaustausch
  • Einlagerung: ab 95 Euro je Monat und Raumeinheit
  • Dokumentation: Protokoll und Fotos noch am selben Tag
  • Abrechnung: als Vollstreckungskosten geltend zu machen

Kosten einer Räumung nach Titel

Was eine Zwangsräumung kostet, hängt vor allem davon ab, welche Variante gewählt wird. Die Berliner Räumung ist deutlich günstiger, weil das Inventar zunächst in der Wohnung bleibt.

LeistungUmfangPreis
Berliner Räumung nach § 885a ZPObis 80 m²890 – 1.400 €
Vollständige Räumungbis 60 m²2.400 – 3.600 €
Vollständige Räumung60 – 100 m²3.400 – 5.200 €
Inventarverzeichnis und Fotoprotokollpauschal150 – 280 €
Einlagerungje Monat und Raumeinheitab 95 €
Entsorgung nach Fristablaufje m³85 – 130 €

Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Kosten der Vollstreckung trägt zunächst der Gläubiger und kann sie beim Schuldner geltend machen.

Berliner Räumung oder vollständige Räumung?

Die vollständige Räumung nach § 885 ZPO bedeutet: Alles kommt raus, wird eingelagert und nach Ablauf der Frist verwertet oder entsorgt. Der Gläubiger muss dafür in Vorleistung gehen, oft mit vierstelligen Beträgen.

Bei der Berliner Räumung nach § 885a ZPO beschränkt sich der Gerichtsvollzieher auf die Herausgabe der Wohnung. Der Vermieter übernimmt das Inventar unter Berufung auf sein Vermieterpfandrecht, muss aber offensichtlich wertlose Sachen entsorgen und für den Rest einen Monat Aufbewahrung ermöglichen. In der Praxis ist das der günstigere Weg – aber nicht in jedem Fall der sicherere. Wir gehen das vorher mit Ihnen durch.

Was am Räumungstag passiert

Wir sind eine halbe Stunde vor dem Termin vor Ort, damit Parkplatz und Zugang geklärt sind. Der Gerichtsvollzieher verschafft sich Zutritt, wir beginnen erst auf sein Zeichen. Während der Räumung führen wir das Verzeichnis und fotografieren jeden Raum vor und nach der Arbeit.

Pfändungsfreie Gegenstände des täglichen Bedarfs, persönliche Papiere und Medikamente werden getrennt gesammelt und dem Schuldner zugänglich gemacht. Das ist keine Höflichkeit, sondern Vorschrift – und ein häufiger Grund, warum Räumungen später angefochten werden, wenn man es nicht macht.

Fragen zu Zwangsräumung

Diese Punkte kommen bei fast jedem Erstgespräch auf. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an – wir beraten auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.

Eine Berliner Räumung liegt bei uns zwischen 890 und 1.400 Euro. Eine vollständige Räumung einer 60 Quadratmeter großen Wohnung kostet 2.400 bis 3.600 Euro, dazu kommen Einlagerung und die Gebühren des Gerichtsvollziehers. Die Kosten trägt zunächst der Gläubiger und kann sie beim Schuldner beitreiben.

In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Gerichtsvollzieher setzen Termine oft mit kurzer Frist an; wir halten dafür Kapazität frei. Rufen Sie uns an, sobald der Termin feststeht – je früher, desto sicherer die Planung.

Ja. Sie können uns beim Gerichtsvollzieher als Räumungsunternehmen benennen, oder er beauftragt uns direkt. Beides ist üblich. Wir kennen die Abläufe der Gerichtsvollzieherverteilerstelle Mannheim und stimmen uns im Vorfeld ab.

Bei der vollständigen Räumung werden die Sachen in der Regel zwei Monate aufbewahrt, bevor sie verwertet oder vernichtet werden dürfen. Bei der Berliner Räumung hat der Schuldner nach § 885a ZPO einen Monat Zeit, seine Sachen abzuholen. Wir dokumentieren Fristbeginn und Ablauf schriftlich.

Ja, über einen Schlüsseldienst, mit dem wir zusammenarbeiten und der am Räumungstermin dabei ist. Der Austausch ist bei der Berliner Räumung ohnehin erforderlich und in unserem Pauschalpreis enthalten.

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